vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes - Einzugsbereich

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/81ÖStZB 2018, 192 Heft 7 v. 16.4.2018

EStG 1988: § 34 Abs 8

VO BGBl 1995/624 idF BGBl II 2001/449: § 2 Abs 1 und Abs 3

Gemäß § 2 Abs 1 VO des BMF betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl 1995/624 idF BGBl II 2001/449, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte