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Missbräuchliche Rechnungslegung - keine Erstattung der USt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/177ÖStZB 2018, 390 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

UStG 1994: § 11 Abs 14

Nach der Rsp des EuGH zur Mehrwertsteuer sind die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten (vgl zB das Urteil EuGH 19. 7. 2012, C-591/10 , ÖStZB 2014/44, Littlewoods Retail Ltd ua, RN 24 ff, mwN).

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