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SPA-Leistungen in 5-Sterne-Wellnesshotel - kein ermäßigter USt-Satz

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/176ÖStZB 2018, 387 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit b idF vor BGBl I 2015/118

Gemäß § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG 1994 idF vor dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, ermäßigt sich die Steuer auf 10 % für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen.

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