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Vorrangige Entscheidung des BFG in der Sache selbst

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/153ÖStZB 2018, 331 Heft 11 v. 11.7.2018

BAO: § 278 Abs 1 idF BGBl I 2013/14

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