vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlängerung der Verjährungsfrist nur bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/152ÖStZB 2018, 329 Heft 11 v. 11.7.2018

BAO § 207 Abs 2

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 207 Abs 2 Satz 2 BAO setzt eine Hinterziehung von Abgaben voraus, die Hinterziehung verlangt nach § 33 Abs 1 FinStrG wiederum Vorsatz. Eine (allenfalls auch grob) fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) bewirkt hingegen keine Verlängerung der Verjährungsfrist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte