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Absoluter Ausschluss interner Erwägungen von der Akteneinsicht

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/151ÖStZB 2018, 325 Heft 11 v. 11.7.2018

BAO: § 90 idF BGBl 1987/285

Der absolute Ausschluss der Beratungsprotokolle, Amtsvorträge und Erledigungsentwürfe von der Akteneinsicht wurde mit der Novelle BGBl 1987/285 nicht eingeschränkt und fällt insb auch nicht mit dem Ergehen der Entscheidung weg.

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