BAO: § 22
Erwerben ein StPfl und sein Steuerberater zur gleichen Zeit im selben Haus jeweils eine Wohnung auf ders Etage und vermieten beide ihre Wohnung an ein Kind des jeweils anderen, so liegt trotzdem kein Missbrauch iSd § 22 BAO vor, sofern kein Scheingeschäft vorliegt und das Mietverhältnis so gestaltet ist, wie es auch unter Fremden gestaltet worden wäre.