MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 213, Art 214, Art 273
1. Als Unternehmer hat jeder zu gelten, der die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit selbstständig auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt.