MwSt
MwStSystRL: Art 167, Art 203
1. Die RL 2006/112 behandelt bei der Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung den Rechnungsaussteller und den Rechnungsempfänger nicht notwendigerweise gleich, wenn der Rechnungsaussteller die Rechnung nicht berichtigt hat. Zum einen schuldet nämlich der Aussteller einer Rechnung die darin ausgewiesene MwSt gemäß Art 203 der RL, auch wenn kein stpfl Umsatz vorliegt. Zum anderen ist die Ausübung des Rechts des Rechnungsempfängers auf Vorsteuerabzug nach Art 167 iVm Art 63 der RL auf die Steuern beschränkt, die auf einen tatsächlich getätigten stpfl Eingangsumsatz entfallen.