MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 44, Art 45, Art 47
Eine komplexe Dienstleistung im Bereich der Lagerung, die in der Annahme von Waren in einem Lager, ihrer Unterbringung auf Lagerregalen, ihrer Aufbewahrung, ihrer Verpackung, ihrer Ausgabe und ihrem Ent- und Verladen besteht, ist eine einheitliche Leistung, deren Hauptleistung die Lagerung darstellt. Wenn das Umpacken von Waren, die in Sammelpackungen geliefert werden, in individuelle Zusammenstellungen als weitere Leistung dazukommt, stellt dieses Umpacken eine getrennte, eigenständige Hauptleistung dar, es sei denn, es wäre für die bessere Lagerung der Waren unerlässlich.