MwSt
MwStSystRL: Art 18 Buchst c, Art 74, Art 80
Gem Art 18 Buchst c der RL 2006/112 können die Mitgliedstaaten den Besitz von Gegenständen durch den Unternehmer "bei Aufgabe seiner der Steuer unterliegenden wirtschaftlichen Tätigkeit" (Betriebsaufgabe) einer Lieferung gegen Entgelt gleichstellen (Entnahmeeigenverbrauch). Nach bulgarischem Recht führt die Streichung aus dem MwSt-Register (hier: wegen Nichtentrichtung der MwSt) zum Verlust der Unternehmereigenschaft und zum Entnahmeeigenverbrauch, wobei als Bemessungsgrundlage der Normalwert normiert wird.