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EU-Grundrechte gelten auch im USt-Verfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/262ÖStZB 2014, 446 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

UStG: § 12 Abs 1 Z 1

BAO: § 284

Seit 1. 12. 2009 ist im USt-Verfahren auf die Grundrechte-Charta der Europäischen Union Bedacht zu nehmen und somit auch auf das unionsrechtlich eingeräumte Recht auf eine

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