UStG: § 12 Abs 1 Z 1
BAO: § 284
Seit 1. 12. 2009 ist im USt-Verfahren auf die Grundrechte-Charta der Europäischen Union Bedacht zu nehmen und somit auch auf das unionsrechtlich eingeräumte Recht auf eine
UStG: § 12 Abs 1 Z 1
BAO: § 284
Seit 1. 12. 2009 ist im USt-Verfahren auf die Grundrechte-Charta der Europäischen Union Bedacht zu nehmen und somit auch auf das unionsrechtlich eingeräumte Recht auf eine