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Kein ermäßigter USt-Satz für Autoabstellplätze/Garagen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/261ÖStZB 2014, 445 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

UStG 1994: § 10 Abs 2 Z 4 lit d

Gem § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG 1994 unterliegen Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften iZm Liegenschaften, die Wohnzwecken dienen, dem ermäßigten Steuersatz von 10 %.

Wohnzwecken dienen Grundstücke, wenn sie dazu bestimmt sind, in abgeschlossenen Räumen, einschließlich Nebenräumen, privates Leben zu ermöglichen, wenn sie Menschen somit auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft gewähren.

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