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Beurteilung der Einbringung eines Ein-Mann-Unternehmensberatungsbetriebes in eine GmbH nach Tauschgrundsätzen/Keine KESt vor Einwilligung des Gläubigers in die Schuldbefreiung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/260ÖStZB 2014, 441 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

UmgrStG: Art III

EStG 1988: § 6 Z 14 lit b, § 22 Z 1 lit b, § 25

1) Ein hochspezialisierter Unternehmensberater im Sanierungsbereich bringt im vorliegenden Fall seinen Ein-Mann-Betrieb am 28. 9. 2005 in eine GmbH ein, deren alleiniger Gesellschafter er selbst ist. Als Gegenleistung entnimmt er liquide Mittel iHv 180.000 €. Zusätzlich übernimmt die GmbH mit 30. 12. 2005 einen Kredit iHv 840.000 €, den der Unternehmensberater kurz vor der Einbringung aufgenommen hat, formell gegenüber der Gläubigerbank nach § 1405 ABGB.

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