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Stellplatz-Ausgleichsabgabe gem der NÖ BauO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/241ÖStZB 2014, 421 Heft 14 v. 21.7.2014

NÖ BauO 1996 idF LGBl Nr 8200-17: §§ 41, 42, 63, 64

BAO: § 4 Abs 1

Der Abgabentatbestand "Stellplatz-Ausgleichsabgabe" gem § 41 NÖ BauO ist erst mit dem Abspruch der BauBeh im Baubewilligungsbescheid über die Anzahl der zu errichtenden bzw der fehlenden Stellplätze verwirklicht (zur vergleichbaren Rechtslage nach der Wiener BauO etwa das hg Erk vom 10. 8. 2010, Zl. 2009/17/0264, ÖStZB 2011/120).

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