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Keine Verjährung der GetrSt bei eingebrachtem Festsetzungs- und Rückzahlungsantrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/240ÖStZB 2014, 420 Heft 14 v. 21.7.2014

Bgld LAbgO: § 156 Abs 1, § 157 lit a, § 158, § 158a Abs 2

BAO: § 209a

Hängt eine Abgabengfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung oder eines in Abgabevorschriften vorgesehenen Antrages ab, so steht gemäß § 158a Abs 2 Bgld LAbgO der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn die Berufung oder der Antrag vor diesem Zeitpunkt eingebracht wurde.

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