EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6, § 28
LVO: § 1 Abs 2 Z 3, § 2 Abs 4
Künftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Allgemeinen eintreten werden, haben in einer realitätsnahen Ertragsprognoserechnung ihren unverzichtbaren Platz. Beim Ansatz solcher künftig anfallender Aufwendungen im Rahmen einer Prognoserechnung ist die Beh allerdings auf eine Schätzung angewiesen.