EStG 1988: § 2 Abs 1, § 25 Abs 1 lit a
BAO idF vor dem FVWGG 2012: § 303 Abs 4
1) Im vorliegenden Erk bietet ein Mitarbeitermodell einer KG ihren Mitarbeitern an, sich nach einer Mindestdienstzeit von 2 Wirtschaftsjahren als stille Gesellschafter am Unternehmen zu beteiligen. Dieses Modell enthält auch eine Partnerbeteiligung, aufgrund der es den Dienstnehmern der KG frei steht, Anteile bis zu einem Ausmaß von maximal einem Drittel der Beteiligung dem Ehegatten weiter zu geben, wobei sich der dem jeweiligen Ehegatten zugewiesene Ausschüttungsbetrag nach Parametern richtet, die ausschließlich der Dienstnehmer der KG zu erfüllen hat (Beschäftigungsfaktor, Anwesenheitsfaktor, Bewertungsfaktor).