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Keine Rechtsverletzung durch bloße GetrSt-Festsetzung ohne Leistungsgebot bei strittiger Guthabensberechnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/353ÖStZB 2012, 638 Heft 22 v. 15.11.2012

BAO §§ 198, 215, 216

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