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Sicherheitszuschlag bei Schätzung als Risikoausgleich möglicher weiterer Unvollständigkeiten von Aufzeichnungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/352ÖStZB 2012, 638 Heft 22 v. 15.11.2012

BAO § 184

1. Das Unterlassen der Vorlage von Grundaufzeichnungen begründet nach der stRsp des VwGH bereits die Schätzungsberechtigung (vgl etwa die E 23. 2. 2011, 2007/13/0098; 25. 9. 2002, 97/13/0125, und 30. 4. 1985, 84/14/0169).

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