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Umfang der Auskunftspflicht des Zulassungsbesitzers bei Parkvergehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2009/565ÖStZB 2009, 626 Heft 23 v. 1.12.2009

Wr ParkometerG: § 1a

1. Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrunde liegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der AbgEinhebung dienen kann (vgl E 13. 12. 2004, 2002/17/0320).

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