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Keine Abänderung von abgeleiteten Abg-B aufgrund nicht rechtswirksamer FeststellungsB bei neuerlichem rechtswirksamen FeststellungsB und fehlendem Anpassungsbedarf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2008/387ÖStZB 2008, 490 Heft 17 v. 1.9.2008

BAO §§ 188, 191, 295

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