UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 1, § 4
Subventionen eines Bundeslandes, die von einem Verein an einen kooperierenden Sponsor und Mitveranstalter von Sportereignissen, der diese Sportveranstaltungen werbetechnisch unterstützt, weitergeleitet werden, sind beim Mitveranstalter umsatzsteuerbar.