vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung eines Dachbodens bei der Wohnnutzflächenberechnung für eine GerichtsgebBefreiung

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/291ÖStZB 2008, 381 Heft 13 v. 1.7.2008

WFG 1984: § 53 Abs 3

Die Ausstattung mit „normalen“ Wohnungstüren anstelle von brandhemmenden Türen allein ist nicht ausreichend dafür, dass davon ausgegangen werden kann, dass ein Dachboden mit einer Ausstattung für Wohnzwecke vorliegt und damit zur für eine GerichtsgebBefreiung maßgebenden Wohnnutzfläche zählt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte