KVG § 2 Z 2 bis 4 , § 4 Abs 2 , § 9
UmGrStG: §§ 12 , 14 , 16 , 22
1. Sind Gewinnauszahlungen an einen Kommanditisten bzw Entnahmen auch aufgrund des GesVertrages nicht zulässig, vermindern diese den Kapitalanteil nicht. Unzulässige Entnahmen begründen vielmehr einen Rückzahlungsanspruch der Ges gegenüber dem Kommanditisten. In diesem Fall können auch die Rückzahlungen unzulässiger Entnahmen durch den Kommanditisten nicht als freiwillige Gesellschafterleistungen iSd § 2 Z 3 und 4 KVG angesehen werden.