Beihilfencharakter einer Kostenbeitragsregelung berechtigt den AbgPfl nicht, sich dem Kostenbeitrag zu entziehen (hier Beitrag der Kreditinstitute zu den Kosten der FMA); Kostenaufteilung der FMA ist sachgerecht
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/29ÖStZB 2007, 32 Heft 1 und 2 v. 25.1.2007