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Verpachtung von Jagdpachtbezirken nicht pauschaliert

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2006/31ÖStZB 2006, 40 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

MwSt

Art 25 Sechste RL 77/388/EWG

Die Verpachtung von Jagdpachtbezirken durch einen pauschalierten Landwirt stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung iSd Art 25 Abs 2 Sechste RL dar. Die Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nach Art 25 erstreckt sich nur auf die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen.

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