MwSt
Art 25 Sechste RL 77/388/EWG
Die Verpachtung von Jagdpachtbezirken durch einen pauschalierten Landwirt stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung iSd Art 25 Abs 2 Sechste RL dar. Die Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger nach Art 25 erstreckt sich nur auf die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen.