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Berufung auf unrichtige Rechtsgrundlage in einem B; Begründungspflicht erstreckt sich nicht auf die Darlegung der Motive des Verordnungsgebers 1. 7. 2005, 2004/17/0200

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2005/607 Heft 24 v. 15.12.2005

§ 184 Abs 3 BAO

§ 2 Abs 3 EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988

Wird das Betriebsergebnis einer Mitunternehmerschaft infolge fehlender Aufzeichnungen nach Konkurseröffnung auf null geschätzt, kann das verlorene Ges-Kapital eines stillen Gesellschafters bei diesem nicht als Verlust berücksichtigt werden.

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