§ 184 Abs 3 BAO
§ 2 Abs 3 EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988
Wird das Betriebsergebnis einer Mitunternehmerschaft infolge fehlender Aufzeichnungen nach Konkurseröffnung auf null geschätzt, kann das verlorene Ges-Kapital eines stillen Gesellschafters bei diesem nicht als Verlust berücksichtigt werden.