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Keine Wiedereinsetzung bei Nichtbeachtung der im Widerspruch zur irrtümlichen Annahme einer Fristverlängerung stehenden Rechtsmittelbelehrung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/655 Heft 24 v. 15.12.2004

BAO: § 308 Abs 1 Abs 1 BAO

Steht die irrtümliche Annahme eines AbgPfl hins einer Fristverlängerung im Widerspruch zur ausdrücklichen Rechtsmittelbelehrung des anzufechtenden B, kann bei Versäumung der im B genannten Frist nicht von einem minderen Grad des Versehens bzw einem Wiedereinsetzungsgrund ausgegangen werden.

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