BAO: § 308 Abs 1 Abs 1 BAO
Steht die irrtümliche Annahme eines AbgPfl hins einer Fristverlängerung im Widerspruch zur ausdrücklichen Rechtsmittelbelehrung des anzufechtenden B, kann bei Versäumung der im B genannten Frist nicht von einem minderen Grad des Versehens bzw einem Wiedereinsetzungsgrund ausgegangen werden.