§ 2 Abs 1 GEG
§ 7 Abs 1 GEG
1. Die Frage der Gesetzmäßigkeit der durch Gerichtsbeschluss dem Grunde und der Höhe nach bereits rechtskräftig festgestellten Zahlungspflicht für Sachverständigengebühren gegenüber dem in Vorlage getretenen Bund kann auch dann nicht mehr auf dem Wege des Verwaltungsverfahrens aufgerollt werden, wenn die spätere Entscheidung des Gerichtes die Kostenersatzpflicht der anderen Partei auferlegt.