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Geb bei Jagdpachtvertrag bei gesetzlicher aber nicht vertraglicher Verpflichtung zur Bestellung eines Berufsjägers als Jagdaufseher

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/15 Heft 1 und 2 v. 15.1.2004

§ 33 TP 5 Abs 1 Z 2 GebG

§ 31 Tir JagdG

Wurde in einem Jagdpachtvertrag keine vertragliche Verpflichtung des Pächters aufgenommen die gesetzliche Verpflichtung einen Berufsjäger als zusätzliches Jagdaufsichtsorgan zu bestellen, stellen die Lohnkosten des Berufsjägers keinen Teil der Gegenleistung dafür dar, dass der Pächter die Sache gebrauchen kann, wenn er selbst die Voraussetzungen für den Jagdschutz erfüllt.

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