§ 184 BAO
§ 4 Abs 2 EStG 1988
1. Eine erfolgsneutrale Berichtigung von unrichtige Werte ausweisenden Kapitalkonten im Zuge einer Schätzung bei Berechnung eines Veräußerungsgewinnes in einem Kalenderjahr stellt keinen Methodenwechsel nach einer Globalschätzung der Besteuerungsgrundlagen mehrerer Jahre dar, wenn die AbgBeh keineswegs losgelöst von den Rechenwerken des AbgPfl für die betreffenden Jahre, sondern vielmehr ausgehend von diesen und - soweit sich die Rechenwerke als fehlerhaft erwiesen - durch den Ansatz von Korrekturposten versucht hat, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen.