§ 167 Abs 2 BAO
§ 184 BAO
Stellt die AbgBeh in einem mängelfreien Verfahren einen Vermögenszuwachs eines AbgPfl fest, den dieser nicht aufklären kann, kann sie, für den Fall, dass der AbgPfl für seinen Bruder behauptetermaßen unentgeltlich tätig geworden ist, er hingegen diesem seinen Lkw für Fahrten ins Ausland zur Verfügung gestellt hat, diesen Vermögenszuwachs in Höhe eines dem AbgPfl vom Bruder behauptetermaßen, aber nicht nachweislich vereinbarten Darlehens, schätzen.