Art 7 Abs 1 Art 7 B-VG
§ 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG
1. Nach § 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG ist die Nichtentrichtung der Abg unter Verletzung der Meldepflicht strafbar.
Art 7 Abs 1 Art 7 B-VG
§ 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG
1. Nach § 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG ist die Nichtentrichtung der Abg unter Verletzung der Meldepflicht strafbar.