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Denkunmögliche Auslegung des Gesetzes, wonach die bloße Nichtentrichtung der Aufenthaltsabg ohne Verletzung einer Anmelde- bzw Erklärungspflicht strafbar sei

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2004/506 Heft 19 v. 1.10.2004

Art 7 Abs 1 Art 7 B-VG

§ 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG

1. Nach § 12 Abs 1 Tir AufenthaltsabgG ist die Nichtentrichtung der Abg unter Verletzung der Meldepflicht strafbar.

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