vorheriges Dokument
nächstes Dokument

DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf mit Fixentlohnung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/414 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 Abs 2 FLAG

Wird ein infolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum hinweg andauernder Erfüllung der Aufgaben eines Gf in den Organismus der Ges eingebundener wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf fix entlohnt und werden seine Auslagen ersetzt, sind seine Fixbezüge DB-pflichtig. Gewinnausschüttungen berühren die Frage des Unternehmerwagnisses aus der Sicht der Tätigkeit als Gf nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte