§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1972
§ 12 Abs 10 UStG 1972
Eine durch das Nichtzustandekommen einer beabsichtigten Vermietung von Gebäuden erfolgende Vorsteuerberichtigung hat nicht rückwirkend, sondern jeweils für das Jahr der Änderung bzw Aufgabe dieser Absicht zu erfolgen. Es ist daher rechtswidrig, in einer ex post-Betrachtung den Vorsteuerabzug schon für Veranlagungszeiträume, in denen eine Änderung der Verhältnisse noch nicht eingetreten war, vorzunehmen.