§ 1 Abs 1 UStG 1994
§ 4 Abs 1 und 2 UStG 1994
Zahlungen eines Reiseveranstalters an einen Hotelbetrieb für die Nichtbelegung von pauschal gebuchten Hotelzimmern stellen keinen „Schadenersatz“, also umsatzsteuerfreie Stornogeb bzw Pönalezahlungen für nicht erbrachte Leistungen, sondern das umsatzsteuerpflichtige Entgelt für die Zurverfügungstellung einer bestimmten Bettenkapazität dar.