§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972
§ 3 Abs 14 UStG 1972
Die Behandlung von Vertragsbediensteten eines Landes in einem Landeskrankenhaus als dessen Betrieb gewerblicher Art ohne weitere Aufzahlung als Sonderklassepatienten begründet einen umsatzsteuerpflichtigen, tauschähnlichen Umsatz iSd § 3 Abs 14 UStG 1972.