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Übertragung von Genussrechtsfonds an eine Beteiligungsfondsgesellschaft unter Übernahme der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber den Genussscheininhabern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2004/307 Heft 11 v. 1.6.2004

§ 2 Z 1 KVG

§ 6 Abs 1 Z 2 KVG

Wird ein Genussrechtsfonds an eine Beteiligungsfondsgesellschaft unter Übernahme der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber den Genussscheininhabern durch diese, also nicht entgeltlos, übernommen, liegt keine gesellschaftsteuerpflichtige Übertragung von Genussrechten vor.

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