§ 64 BewG
Gebundenes und dem Abruf der Genussscheinzeichner auf Dauer entzogenes, von den Gesellschaftern zur Verfügung gestelltes Genussrechtskapital einer Ges begründet keine vom Betriebsvermögen abzugsfähige Schuld.
VwGH 24.02.2004, 98/14/0131
§ 64 BewG
Gebundenes und dem Abruf der Genussscheinzeichner auf Dauer entzogenes, von den Gesellschaftern zur Verfügung gestelltes Genussrechtskapital einer Ges begründet keine vom Betriebsvermögen abzugsfähige Schuld.
VwGH 24.02.2004, 98/14/0131