§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 41 Abs 1 FLAG
Ein für die DB-Pflicht der Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf relevantes fehlendes Unternehmerrisiko kann schon im Hinblick darauf ausgeschlossen werden, dass die Bemessung seines Jahreshonorars, das in der Zeit vom Erwerb der Beteiligung bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand im Wesentlichen gleich geblieben ist, in seiner freien Disposition lag und der Eintritt einer Verlustsituation nie gedroht hat.