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Verbot der Erhebung von KfzSt auf ausländische Lkw im Kabotageverkehr

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2003/306 Heft 10 v. 15.5.2003

Art 5 RL 93/89/EWG über die Besteuerung bestimmter Kfz zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut und Benutzungsgeb

Art 6 V (EWG) Nr 3118/93

1. Sind LKW im Mitgliedstaat A (Niederlassungsstaat des Unternehmers) zugelassen und sind sie im Mitgliedstaat B aufgrund von Genehmigungen, die der Mitgliedstaat A (Niederlassungsstaat) erteilt hat, für Kabotagefahrten im Einsatz, darf der Mitgliedstaat B für diese LKW keine KfzSt erheben (ansonsten Verstoß gegen Art 6 der V 3118/93 und Art 5 RL 93/89 ).

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