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Zurückweisung eines Antrages auf Ablehnung eines Amtsbeauftragten des FLD-Präsidenten wegen Unzuständigkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/865 Heft 24 v. 15.12.2002

§ 74 Abs 2 FinStrG

Auch wenn ein Antrag wegen Befangenheit eines Amtsbeauftragten in einem FinStrVerfahren vor einem Berufungssenat einer FLD bloß von einem Beauftragten des FLD-Präsidenten in dessen Auftrag zurückgewiesen wird, kann nicht Unzuständigkeit der zurückweisenden Beh geltend gemacht werden; ebenso kann auch kein Begründungsmangel Unzuständigkeit bewirken.

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