§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Nimmt ein Alleingesellschafter-Gf die Aufgaben der Geschäftsführung faktisch wahr und erhält er erfolgsunabhängig eine jährliche Vergütung, ist diese auch dann DB-pflichtig, wenn diese unregelmäßig ausbezahlt wird, auf den Gf arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden und er keinen Weisungen unterliegt.