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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges und fehlendem Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/791 Heft 23 v. 1.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Nimmt ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf die Geschäftsführung der Ges auch faktisch wahr, unterliegt sein jährlich fixer Gf-Bezug auch dann der DB-Pflicht, wenn er daneben einen Anspruch auf gewinnabhängige Tantiemen hat.

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