§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Ein die Dienstgeberbeitragspflicht ausschließendes einnahmenseitiges Unternehmerrisiko eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf ist bei regelmäßigen jährlich gutgeschriebenen Gf-Vergütungen von 2,8 Mio S auch dann nicht zu erkennen, wenn die Auszahlung dieser Bezüge unterblieben ist.