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DB-Pflicht bei nicht ausbezahlten regelmäßigen Gf-Vergütungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/788 Heft 23 v. 1.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Ein die Dienstgeberbeitragspflicht ausschließendes einnahmenseitiges Unternehmerrisiko eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf ist bei regelmäßigen jährlich gutgeschriebenen Gf-Vergütungen von 2,8 Mio S auch dann nicht zu erkennen, wenn die Auszahlung dieser Bezüge unterblieben ist.

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