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In Anwendung des § 58 Abs 1 JN richtet sich die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen bei einer zeitlich nicht exakt begrenzten Verpflichtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/288 Heft 18 v. 15.9.2001

zur Zahlung eines Betrages nach dem Zehnfachen des Jahreswertes

§ 14 GGG

§ 18 Abs 2 Z 2 GGG

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