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Hinzurechnung von Gehältern oder Vergütungen für Tätigkeit eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/286 Heft 18 v. 15.9.2001

§ 7 Z 6 GewStG

Eine Hinzurechnung findet auch statt, wenn einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf Vergütungen in Form unselbständiger Einkünfte, die von einer anderen Ges an ihn als deren Dienstnehmer ausbezahlt werden, wenn die Tätigkeit für die erste Ges erbracht wurde.

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