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Anforderungen an die Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit c BAO in einer Berufung welche Änderungen beantragt werden. Keine fristhemmende Wirkung eines Antrages auf Verlängerung der gem § 275 BAO gesetzten Mängelbehebungsfrist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/140 Heft 7 v. 1.4.2000

§ 250 Abs 1 lit c BAO, § 275 BAO

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