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Haftung des Verpächters für die Abgabe von Getränken und Speiseeis gem § 4 Ktn Getränkeabgabegesetz 1978;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/141 Heft 7 v. 1.4.2000

Unterscheidung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht. Die Verpflichtung der AbgBeh, der Partei Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen Kenntnis zu nehmen, erstreckt sich auch auf die Identität eines Zeugen. Eingeschränkte Kontrollbefugnis des VwGH in Fragen der Beweiswürdigung (vgl § 41 Abs 1 VwGG)

§ 4 Krnt Getränkeabgabegesetz 1978

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